Allgemeine Geschäftsbedingungen
A. Allgemeine Regelungen
1. Anwendungsbereich und Geltung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen zwischen den Kundinnen und Kunden (im folgenden «Kunden» genannt) und der Erhart Computer GmbH, Reinach (nachfolgend «Firma» genannt).
1.2 Die AGB sind integrierender Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge zwischen dem Kunden und der Firma. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen der AGB erlangen einzig mit schriftlicher Bestätigung die Wirksamkeit.
2. Vertragsabschluss und Preise
2.1 Der Vertragsabschluss kann mündlich (u.a. telefonisch), schriftlich oder über elektronische (u.a. per E-Mail, FAX, etc.) Medien erfolgen.
2.2 Sind mit späteren Bestellungs-/Vertragsänderungen Zusatzkosten für die Firma verbunden, trägt diese der Kunde gemäss den damals gültigen Ansätzen der Firma.
2.3 Sämtliche Preise in allen Offerten und Verträgen zwischen dem Kunden und der Firma verstehen sich netto ab Domizil der Firma und in Schweizer Währung.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Rechnungen der Firma für Dienstleistungen / Lieferungen aus sämtlichen Vertragsbeziehungen sind innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung netto ohne Skontoabzug zu bezahlen.
3.2 Nichteinhaltung des Zahlungstermins löst ohne ausdrückliche Mahnung Zahlungsverzug aus und die Firma hat Anspruch auf 8 % Verzugszins sowie Ersatz aller Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten sowie des weiteren Schadens.
3.3 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben Produkte, respektive damit zusammenhängend erbrachte Dienstleistungen im Eigentum der Firma und dürfen weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Die Firma kann den Eingentumsvorbehalt eintragen lassen. Der Kunde ist gehalten, alle Massnahmen zum Schutz des Eigentumes der Firma zu unterstützen.
3.4 Die Firma ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Vorauszahlung oder anderweitige Sicherheitsleistungen zu verlangen.
B. Beschaffung von Hard- und Software
4. Lieferung
4.1 Die Angabe von Lieferzeiten und -terminen ist grundsätzlich unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig.
4.2 Betriebsstörungen, insbesondere Nichtbelieferung bzw. verzögerte Belieferung durch Vertragspartner der Firma und Ereignisse höherer Gewalt, berechtigen die Firma unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Kunden zur Verlängerung der Lieferfristen und/oder Aufhebung der Lieferverpflichtung.
4.3 Der Versand von Produkten durch die Firma erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Beschädigungen müssen unverzüglich beim Warenempfang dem Transporteur gemeldet werden.
4.4 Beanstandungen betreffend Ausführung und Menge der Lieferung sind innert 5 Tagen nach Warenempfang schriftlich bei der Firma geltend zu machen, andernfalls die Lieferung als genehmigt gilt.
5. Garantie
5.1 Die Garantiezeit für die von der Firma gelieferten Produkte richtet sich nach der vom Hersteller definierten Garantiezeit. Ist diese nicht vom Hersteller vorgegeben, beträgt die Garantiezeit maximal 12 Monate ab Lieferdatum. Die Garantieleistung umfasst die notwendigen Teile ohne die Arbeitszeit. Jeder weitere Anspruch gegenüber der Firma, insbesondere Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag, ist ausgeschlossen. Von der Garantie nicht erfasst werden sodann Schäden infolge Missachtung von Betriebsvorschriften sowie Schäden als Folge anderer Gründe, deren Ursache nicht bei der Firma liegen.
5.2 Der Kunde ist verpflichtet, allfällige während der Garantiezeit auftretende Mängel der Firma umgehend mitzuteilen. Für Schäden aus verspäteter Mängelrüge entfällt jegliche Haftung von der Firma.
5.3 Abgesehen von den vorstehend umschriebenen Garantieleistungen wird jegliche weitergehende Gewährleistungspflicht von der Firma vollumfänglich wegbedungen.
C. Schlussbestimmungen
6. Geheimhaltung
6.1 Die Vertragspartner behandeln alle Tatsachen vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind.
6.2 Diese Geheimhaltungspflicht besteht bereits vor Vertragsabschluss und auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
7. Haftung für Schäden
7.1 Für die vom Kunden oder Dritten, insbesondere durch den Einsatz von Softwareprogrammen oder ähnlichen Medien, vorgenommenen Eingriffe wird keine Haftung übernommen.
7.2 Für durch Mitarbeiter verursachte Schäden haftet die Firma nur, wenn dem entsprechenden Mitarbeiter Vorsatz (Absicht) nachgewiesen werden kann.
7.3 In jedem Fall ist die Schadenersatzpflicht für Folgeschäden und unmittelbare Schäden ausgeschlossen, darunter werden insbesondere entgangener Gewinn, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Schäden durch Datenverlust oder Ansprüche Dritter verstanden.
7.4. Eine allfällige Schadenersatzpflicht der Firma ist immer auf die Höhe des ihr vertraglich zustehenden Entgeltes für den entsprechenden Auftrag beschränkt. Ist ein Auftrag in Teilaufträge unterteilt, so gilt als Haftungshöchstgrenze das Entgelt der Firma für den jeweiligen Teilauftrag.
8. Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand
8.1 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Firma. Das Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht.
8.2 Allfällige Differenzen werden wenn immer möglich einvernehmlich geregelt. Kommt eine gütliche Einigung nicht zustande, entscheiden die ordentlichen Gerichte. Gerichtsstand ist Unterkulm.